Übergabsvertrag und Schenkungsvertrag im Notariat von Dr. Isabella Eberl in Taxenbach / Salzburg-Land
Erbschaft, Schenkung und Übergabe gehören zur täglichen Arbeit des Notars. Keiner ist so viel und so eingehend mit diesen Fragen befasst wie Ihr Notar. Er ist – vor allem aufgrund seiner Erfahrung als Gerichtskommissär – Spezialist in erbrechtlichen Fragen. Dazu gehört die Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen, deren Verwahrung und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sowie die Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverträgen.
Eine Checkliste für eine landwirtschaftliche Übergabe finden Sie HIER.
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Übergabe?
In vielen Fällen ist die Errichtung eines schriftlichen Schenkungsvertrages dringend anzuraten. Die Leistung des Notars für Sie ist viel mehr als die Erfüllung formaler Vorschriften: Sie liegt in der kompetenten Beratung. Egal, ob es sich nun um die jetzt geltenden gesetzlichen Meldepflichten bei Schenkungen oder um allgemeine Ratschläge aus der langjährigen Erfahrung des Notars handelt.
Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart – etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohngebrauchsrecht und Ähnliches. Hier ist der Spielraum so groß, dass der fachliche Rat besonders viel wert ist. Bei allen Überlegungen zum Zeitpunkt der Übergabe, zur Gestaltung der Gegenleistungen und zur Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Aspekten kann Ihr Notar seine ganze Sachkenntnis und Erfahrung einbringen – und hilft damit, Geld zu sparen und Streit zu vermeiden.
Übergabsvertrag und Schenkungsvertrag – Beratung durch Ihren Notar
Zur Besprechung - soweit vorhanden bzw. bekannt - nachstehende Unterlagen mitnehmen:
- Vor- und Zunamen, Adressen, Geburtsdaten und Sozialversicherungsnummern von Übernehmer und Übergeber, aber auch der sogenannten weichenden Übergeberkinder
- Grundbuchsauszüge, Einheitswertbescheide, Bodenwert (beim Finanzamt zu erfragen, kann auch durch den Notar über finanzonline abgefragt werden), Vermessungsurkunde bei Grundstücksteilung
- Plan/Skizze des Übergabsobjektes mit Flächenaufstellung
- den seinerzeitigen Übergabevertrag, sollte der Erwerb des zu übergebenden Objektes ebenfalls durch Übergabe erfolgt sein
- Belege über offene Schulden (Kredite), die das Übergabeobjekt betreffen
- Ihr Reisepass, Ihre Sozialversicherungsnummer und - sollten Sie Übergeber sein - Ihre Steuernummer
- Geburtsurkunden der Übernehmer, Heiratsurkunde, wenn an Kind und Schwiegerkind übergeben wird, Heiratsurkunde, wenn an Ehegatten/in übergeben wird (je im Original) bei Vereinbarung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes
Sollten Sie keine Grundbuchsauszüge bzw. Einheitswertdaten oder den Bodenwert in den Unterlagen vorfinden, werden diese durch das Notariat für Sie erhoben.
Zur Vorbereitung des Vertrages werden folgende Fragestellungen mit Ihnen erörtert werden:
- Wohngebrauchsrecht / Fruchtgenussrecht
- Betreuungs bzw. Pflegerecht
- Schuldenübernahme
- Belastungs- und Veräußerungsverbot
- Abfindungen an weichende Geschwister
- allgemeine/partielle Pflichtteilsverzichte bzw. Erbverzichte
- Testamente
Ihre Notarin in Taxenbach
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie kompetent in allen rechtlichen Fragen zu Ihrem Übergabsvertrag oder Schenkungsvertrag.