Notariat Dr. Isabella Eberl in Taxenbach / Salzburg-Land – Beglaubigung von Unterschriften

Eine Beglaubigung hat besondere Beweiskraft und dient der Rechtssicherheit und dem Konsumentenschutz.

Unterschriftsbeglaubigungen bei Notarin Dr. Isabella Eberl in Salzburg

Digitale Beglaubigung

Durch Covid-Pandemie wurde in vielen Branchen vermehrt auf Digitalisierung gesetzt, so auch im Bereich der notariellen Tätigkeit. Es besteht nun die Möglichkeit eine Beglaubigung im rein elektronischem Wege durchzuführen. Dies bietet insbesondere den großen Vorteil der Ortsunabhängigkeit, somit stellt ein Auslandaufenthalt oder ein kurzes Zeitfenster kein Problem mehr da. Dafür ist zunächst erforderlich, dass alle Beteiligten über eine aktive Handysignatur samt Mobiltelefon, eine gute Internetverbindung, einen PC/Notebook sowie einen gültigen Reisepass/Personalausweis verfügen.

Sollten Sie keine österreichische Handysignatur besitzen, erhalten Sie im Zuge der Videoidentifikation eine elektronische Signatur.

 

Ablauf einer digitalen Beglaubigung im Notariat:

Als erstes Schritt benötigt das Notariat von Ihnen und von jeder Person, welche das Dokument signiert, die persönlichen Daten. Dazu füllen Sie bitte das Formular „online Beglaubigung“ aus und senden es an office@notarin-eberl.at.

 

Zeitnah nach Übermittlung des Formulars bzw der Formulare, meldet das Notariat die bekannt gegebenen Personen zur Videoidentifikation an. Anschließend erhalten Sie mehrere E-Mails vom Videoidentifikationsanbieter, wobei die dort genannten Schritte genau zu befolgen sind.

Die Videoidentifikation ist bei WebID von 7:00 bis 22:00 Uhr möglich und dauert durchschnittlich 3 bis 4 Minuten. Ihr Reisepass muss für die Identifikation gültig sein (Achten Sie auch auf gute Lichtverhältnisse).

In der letzten Email erhalten Sie Zugriff auf ihren persönlichen Datenraum, in welchen die Dokumente signiert werden. Zu den hiefür vereinbarten Termin, erhalten Sie eine Einladung zur Videokonferenz über Webex.

Anlässlich des Termines wird die Urkunde von Ihnen, während ihr Bildschirm mit der Notarin geteilt wird und nach der erforderlichen Belehrung, signiert. Der Vorgang ist nun abgeschlossen.

Nach weiteren Arbeitsschritten im Notariat erhalten Sie ihre elektronische Urkunde mit Amtssignatur von Ihrem Notariat.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Markus Schmitzberger gerne zu Verfügung (office@notarin-eberl.at.)

In einer so genannten Beglaubigungsklausel wird notariell bestätigt, dass eine Person, deren Identität vom Notar überprüft wird, ihre eigene Unterschrift an einem bestimmten Tag auf eine bestimmte Urkunde gesetzt hat.

Durch die Beglaubigung werden etwaige zukünftige Beweisprobleme oder Streitigkeiten vermieden, da die Unterschriftsleistung mit Hilfe einer Kontrollunterschrift des Klienten, die beim Notar verbleibt, jederzeit nachvollzogen werden kann.

Ebenso können firmenmäßige Zeichnungen, zum Beispiel durch den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, beglaubigt und nachvollziehbar gemacht werden.

Für eine Unterschriftsbeglaubigung sind folgende Unterlagen ins Notariat mitzunehmen:

  • Einen amtlichen Lichtbildausweis, der Ihren vollständigen Namen (Vorname, Familienname, allenfalls Doppelname, aktueller Name nach Verheiratung oder Ehescheidung), Ihr Geburtsdatum, im gegebenen Fall Ihren Titel und Ihre Unterschrift aufweist. Sollten Sie keinen aktuellen Ausweis besitzen, bringen Sie bitte zusätzlich zum Lichtbildausweis Dokumente mit, die den letztgültigen Stand Ihrer Personaldaten wiedergeben (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Dokument über sonstige Namensänderung, Sponsionsurkunde, Promotionsurkunde etc.) sowie
  • diejenige Urkunde, die von Ihnen beglaubigt unterschrieben werden soll. Sollte diese Urkunde nicht von Ihnen selbst verfasst, sondern von einer anderen Stelle zur Verfügung gestellt worden sein (zB Banken, Behörden, Rechtsanwälte etc.), bitten wir Sie um Überprüfung der Richtigkeit Ihrer Personaldaten (insbesondere korrekte Schreibweise Ihres Namens sowie Richtigkeit Ihres Geburtsdatums). Bei etwaigen Fehlern lassen Sie diese direkt bei der zuständigen Stelle verbessern und nehmen Sie zur Unterschriftsbeglaubigung gleich die korrigierte Version der Urkunde mit.

Wird die Unterschriftsbeglaubigung für einen anderen Staat gebraucht, ist in vielen Fällen neben der Beglaubigung durch den Notar weiters eine Apostille (Bestätigungsklausel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien) oder eine Überbeglaubigung durch die jeweilige ausländische Botschaft vorgeschrieben.


Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei und lassen Sie Ihre Unterschrift beglaubigen.