Grundbuchauszug und Firmenbuchauszug im Notariat von Dr. Isabella Eberl in Taxenbach / Salzburg-Land

Als Notariat haben wir die Möglichkeit, die gespeicherten Daten aus dem Firmenbuch und Grundbuch abzufragen bzw. Auszüge aus Firmenbuch und Grundbuch zu beurkunden. Beauftragen Sie uns mit Ihrem Anliegen.

Grundbuchauszug von Ihrer Notarin in Taxenbach / Salzburg-Land

Im Notariat befindet sich eine Abfragestelle zum Grundbuch. Das Grundbuch ist eines der klassischen Geschäftsfelder des Notars. Durch die von ihm gestellten sachgerechten Anträge trägt er zur Beschleunigung des Rechtsverkehrs im Grundbuch und zur Gerichtsentlastung maßgeblich bei. Über das elektronische GOG-Archiv des österreichischen Notariates kann der Notar Urkunden für das Grundbuch und das Firmenbuch elektronisch übermitteln, was die jeweiligen Verfahren erheblich beschleunigt.

Notarielle Erstellung des Firmenbuchauszuges

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Register, das eingetragene Einzelunternehmer sowie sämtliche Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften mit österreichischem Geschäftssitz verzeichnet. Zudem sind inländische Niederlassungen ausländischer Firmen eingetragen. Ersichtlich sind alle relevanten Daten des Unternehmens – Sitz und Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen, Name und Geburtsdatum der Unternehmer, der Gesellschafter, des Geschäftsführers und der Prokuristen, weiters Informationen zu Insolvenz etc.

Ihre Notarin in Taxenbach / Salzburg-Land

Kontaktieren Sie uns in allen Anliegen rund um Ihren Grundbuchauszug oder Firmenbuchauszug. Wir beraten Sie gerne!

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.