LEISTUNGEN Im Notariat in Taxenbach bei Zell am See

Der Notar bietet ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an und genießt öffentlichen Glauben. Er berücksichtigt nicht nur die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die steuerliche Seite der Vorgänge. Ein grundlegendes Merkmal seiner Tätigkeit ist es, alle Beteiligten über mögliche inhaltliche Gestaltungen und deren unterschiedliche Rechtsfolgen aufzuklären.

Der Notar ist ein wesentlicher Träger der Rechtsordnung und vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein.



Unabhängige Beratung – Notariat Dr. Eberl

Kennzeichen und Merkmale des öffentlichen Notars in Österreich:

UNABHÄNGIGKEIT

Der Notar ist ein vom Staat ernanntes Organ der Rechtspflege und unabsetzbar. Er ist nur an die Gesetze gebunden, zu deren objektiver Anwendung verpflichtet und seine Urkunden bedeuten einen optimalen Schutz für jeden Konsumenten.

UNPARTEILICHKEIT

Der Notar ist verpflichtet, jede der Vertragsparteien objektiv und ohne Parteinahme zu beraten. Absolute Verschwiegenheit ist eine der wichtigsten Berufspflichten des Notars.

ÖFFENTLICHE STELLUNG

Als vom Staat ernannt übt der Notar in der Rechtspflege staatliche Agenden aus: Die Errichtung von öffentlichen Urkunden, die Beurkundung von rechtlichen Erklärungen und die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen als Gerichtskommissär fallen im Wesentlichen unter diese Stellung.

Die Beurkundungspflicht des Notars bedeutet, dass er bei einem Parteiersuchen einen Auftrag nicht ablehnen darf, es sei denn, es
handelt sich um Geschäfte, die verboten sind oder nur zum Schein abgeschlossen werden sollen.

In seiner Berufsausübung ist das Notariat den freien Berufen zuzuordnen, da der Notar höchstpersönliche Dienstleistungen in unabhängiger Stellung im Wettbewerb mit seinen eigenen Kollegen und anderen Dienstleistern erbringt.

Notarielle Dienstleistungen für unsere Klienten:

  • Kaufverträge, Treuhandschaften und umfassende Abwicklung von Rechtsgeschäften
  • Mietverträge, Pachtverträge
  • Wohnungseigentum
  • Schenkungen und Übergaben, Tauschverträge
  • Grundbuchseintragungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger
  • Patientenverfügungen
  • Verträge zwischen Lebensgefährten, Ehevereinbarungen
  • Erbrechtliche Gestaltung, Testamente
  • Tätigkeit als Gerichtskommissär: Verlassenschaftsabhandlungen, Einsichtnahme in Grundbuch und Firmenbuch
  • Durchführung von Verlassenschaftsverfahren als Erbenmachthaber
  • Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen
  • Vollstreckbare Notariatsakte
  • Beratung bei Unternehmensgründung
  • Firmen-, Gesellschaftsverträge
  • Umgründungen, Unternehmensweitergabe
  • General- und Hauptversammlungen von Kapitalgesellschaften (GmbH und AG)
  • Privatstiftungen
  • Firmenbucheintragungen

Honorar

Das Honorar des Notars ist gesetzlich geregelt, insbesondere im Notariatstarifgesetz. Im Bereich der Verlassenschaftsverfahren ist das Gerichtskommissionstarifgesetz maßgebend. Gerne erhalten Sie von uns am Beginn unserer Tätigkeit eine Auskunft über die zu erwartende Höhe des Honorars und der mit der Abwicklung verbundenen weiteren Nebenkosten (Steuern, Eintragungsgebühren etc.).

Übrigens, die erste Rechtauskunft beim Notar ist unentgeltlich.


Ihr Notar bei Zell am See / Salzburg-Land

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